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Igel Leistungen

Sie haben die Möglichkeit, über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse hinaus Individuelle Gesundheitsleistungen (sog. IGEL) in Anspruch zu nehmen.

Es handelt sich hierbei um Selbstzahler-Leistungen, d.h. diese ärztlichen Leistungen müssen von mir privat liquidiert werden. Die Berechnung erfolgt in Anlehnung an die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht möglich, da IGEL im Sinne des Gesetzes nicht unbedingt notwendig sind und daher die Kosten von der Gemeinschaft der Versicherten nicht getragen werden (§ 12 SGB V).

Folgende Selbstzahler-Leistungen (IGEL) biete ich Ihnen an: